Metall Zug AG: Einladung zur Einreichung von Traktandenanträgen für die ordentliche Generalversammlung vom 26. April 2024
Aktionärinnen und Aktionäre der Metall Zug AG, welche gemäss Artikel 13 Absatz 4 der Statuten der Metall Zug AG über mindestens 0.5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen verfügen, haben das Recht, die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen oder die Aufnahme eines Antrags zu einem Verhandlungsgegenstand zu beantragen. Die schriftlich ausformulierten Anträge, welche die oben erwähnten Anforderungen erfüllen, sind bis spätestens am 22. März 2024 bei Metall Zug AG, z.H. Head of Legal, Industriestrasse 66, 6300 Zug, einzureichen. Dem Begehren ist ein Nachweis der vertretenen Aktien sowie eine Sperrerklärung einer Bank beizulegen, wonach diese Aktien bis nach der ordentlichen Generalversammlung hinterlegt sind.